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   OLG Frankfurt, 25.07.2013 - 15 U 232/07   

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https://dejure.org/2013,112045
OLG Frankfurt, 25.07.2013 - 15 U 232/07 (https://dejure.org/2013,112045)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.07.2013 - 15 U 232/07 (https://dejure.org/2013,112045)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Juli 2013 - 15 U 232/07 (https://dejure.org/2013,112045)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 847 BGB
    Kein Schmerzensgeld für angeblichen Tinnitus durch Verkehrsunfall

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  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2013 - 15 U 232/07
    Der Senat verkennt auch nicht, dass ein Schädiger für eine psychische Fehlverarbeitung als haftungsausfüllende Folgewirkung des Unfallgeschehens einzustehen hat, wenn eine hinreichende Gewissheit besteht, dass die Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre; das gilt auch, wenn der Verletzte infolge körperlicher oder seelischer Anomalien oder Dispositionen besonders schadensanfällig ist (vgl. BGH NJW 1998, 810 mit weiteren Nachweisen).

    Ebenso sieht der Senat, dass ein Zurechnungszusammenhang nicht unter dem Blickpunkt eines Bagatellschadens ausgeschlossen wäre, weil der vom Kläger erlittene Verkehrsunfall mit dem unstreitigen HWS-Schleudertrauma kein Bagatellschaden, wie er im Alltagsleben typischerweise auftreten kann, ist (vgl. BGH NJW 1998, 810).

  • BGH, 12.11.1985 - VI ZR 103/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2013 - 15 U 232/07
    Vielmehr kann der Sachverständige nur so verstanden werden, dass er den Unfall - wäre er die Ursache - als eine nach ihrem Wesen auswechselbare Ursache (Kristallisationspunkt, vgl. BGH NJW 1986, 777, Rz. 17) ansieht.
  • BGH, 17.01.2006 - XI ZB 4/05

    Nachweis der rechtzeitigen Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2013 - 15 U 232/07
    Der Antrag kann konkludent gestellt werden (vgl. BGH NJW 2006, 1518).
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